SaaS & Lizenzgeschäft
Umsatzsteuerliche Behandlung von Softwarelizenzen, Abonnements und grenzüberschreitenden digitalen Leistungen.
Mehr erfahren →Leistungen · Geschäftskunden · IT-Branche
Ob Softwareentwicklung, SaaS-Geschäftsmodell oder IT-Freelance: Die IT-Branche bringt eigene steuerliche Besonderheiten mit, von grenzüberschreitenden Lizenzgeschäften bis zur Forschungszulage. Wir kennen die Branche.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Softwarelizenzen, Abonnements und grenzüberschreitenden digitalen Leistungen.
Mehr erfahren →Prüfung und Beantragung der Forschungszulage für Entwicklungsprojekte, steuerliche Optimierung von F&E-Aufwand.
Mehr erfahren →Steuerberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler in der IT, von der Gründung bis zur laufenden Buchhaltung.
Mehr erfahren →SaaS & Lizenzgeschäft
Wer Software als Abo, Lizenz oder App verkauft, verkauft grenzenlos, und genau da beginnen die steuerlichen Fragen: Wo liegt der Leistungsort? Wann greift das Reverse-Charge-Verfahren bei Geschäftskunden im Ausland, wann das OSS-Verfahren bei Privatkunden in der EU? Und wie werden Verkäufe über App-Stores und Plattformen korrekt abgebildet, bei denen der Store selbst in die Leistungskette eintritt?
Wir sorgen dafür, dass Ihre Umsätze richtig eingeordnet und gemeldet werden, vom einzelnen Lizenzvertrag bis zum internationalen Abo-Modell, und dass Ihre Buchhaltung die Abrechnungen der Plattformen sauber verarbeitet.
B2B-Umsätze ins Ausland korrekt eingeordnet: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, USt-ID-Prüfung und die passenden Rechnungsangaben.
Elektronische Leistungen an Privatkunden werden im Bestimmungsland besteuert, wir melden zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren.
Apple, Google und andere Marktplätze treten oft selbst in die Leistungskette ein. Wir bilden Provisionen und Abrechnungen korrekt in der Buchführung ab.
Forschungszulage & Förderung
Wer Software entwickelt, forscht oft, ohne es Förderung zu nennen. Die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz honoriert genau das: Sie bezuschusst förderfähige Entwicklungsvorhaben prozentual, vor allem über die Personalkosten der beteiligten Entwicklerinnen und Entwickler sowie Auftragsforschung, und kann auch für bereits laufende oder rückliegende Vorhaben beantragt werden.
Das Verfahren läuft zweistufig: Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass Ihr Vorhaben dem Grunde nach förderfähig ist, danach setzen wir die Zulage über das Finanzamt fest. Sie wird auf die Steuerschuld angerechnet und ausgezahlt, soweit sie diese übersteigt, was gerade in investitionsstarken Phasen ohne Gewinn wertvoll ist. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Projekte in Frage kommen, und begleiten beide Stufen des Antrags.
BSFZ-Bescheinigung für das Vorhaben, danach Festsetzung beim Finanzamt. Wir begleiten beide Schritte.
Im Kern zählen die Personalkosten der Entwicklung sowie Auftragsforschung, sauber dokumentiert und dem Vorhaben zugeordnet.
Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet und darüber hinaus erstattet, interessant gerade für wachsende Unternehmen in der Investitionsphase.
IT-Freelancer & Kleinunternehmen
Ob Entwicklung, Consulting oder Administration: Sie verkaufen Ihre Zeit und Expertise, nicht Ihre Abende für die Buchhaltung. Wir begleiten Sie von der Gründung an: bei der Frage, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist (mit Folgen für die Gewerbesteuer), bei der Wahl der passenden Rechtsform und bei der Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung für den Start sinnvoll ist.
Im laufenden Betrieb halten wir den Aufwand klein: digitale Belegprozesse, Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz je nach Konstellation, und bei internationalen Auftraggebern die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung. So bleibt Ihre Selbstständigkeit das, was sie sein soll: Ihr Geschäft, nicht Ihre Verwaltung.
Die Einordnung ist in der IT oft strittig und entscheidet über die Gewerbesteuer. Wir prüfen Ihre Tätigkeit und begründen die Einordnung sauber.
Rechtsform, Kleinunternehmerregelung, steuerliche Anmeldung: Wir stellen die Weichen so, dass sie zu Ihren Wachstumsplänen passen.
Rechnungen in die EU und ins Drittland korrekt gestellt: Reverse Charge, USt-ID und Meldepflichten inklusive.
Digitale Geschäftsmodelle
Digitale Geschäftsmodelle stellen die Steuerberatung vor eigene Fragen: Wo wird eine SaaS-Leistung erbracht, wie werden internationale Lizenzeinnahmen behandelt, welche Förderungen stehen offen? Wir arbeiten selbst digital und verstehen die Prozesse und Herausforderungen von IT-Unternehmen aus erster Hand.
„Wer digital arbeitet, sollte auch digital beraten werden." Goyer Pfingsten Steuerberater PartnerschaftBeratungstermin anfragen
Auch interessant
Von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Steuerplanung: ein Überblick über unser gesamtes Leistungsspektrum für Unternehmen und Selbstständige.