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Leistungen · Geschäftskunden · IT-Branche

Steuerberatung für IT und Software

Ob Softwareentwicklung, SaaS-Geschäftsmodell oder IT-Freelance: Die IT-Branche bringt eigene steuerliche Besonderheiten mit, von grenzüberschreitenden Lizenzgeschäften bis zur Forschungszulage. Wir kennen die Branche.

SaaS & Lizenzgeschäft

Umsatzsteuerliche Behandlung von Softwarelizenzen, Abonnements und grenzüberschreitenden digitalen Leistungen.

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Forschungszulage & Förderung

Prüfung und Beantragung der Forschungszulage für Entwicklungsprojekte, steuerliche Optimierung von F&E-Aufwand.

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IT-Freelancer & Kleinunternehmen

Steuerberatung für Freiberuflerinnen und Freiberufler in der IT, von der Gründung bis zur laufenden Buchhaltung.

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SaaS & Lizenzgeschäft

Digitale Produkte, greifbare Steuerfragen

Wer Software als Abo, Lizenz oder App verkauft, verkauft grenzenlos, und genau da beginnen die steuerlichen Fragen: Wo liegt der Leistungsort? Wann greift das Reverse-Charge-Verfahren bei Geschäftskunden im Ausland, wann das OSS-Verfahren bei Privatkunden in der EU? Und wie werden Verkäufe über App-Stores und Plattformen korrekt abgebildet, bei denen der Store selbst in die Leistungskette eintritt?

Wir sorgen dafür, dass Ihre Umsätze richtig eingeordnet und gemeldet werden, vom einzelnen Lizenzvertrag bis zum internationalen Abo-Modell, und dass Ihre Buchhaltung die Abrechnungen der Plattformen sauber verarbeitet.

Leistungsort & Reverse Charge

B2B-Umsätze ins Ausland korrekt eingeordnet: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, USt-ID-Prüfung und die passenden Rechnungsangaben.

OSS für Privatkunden in der EU

Elektronische Leistungen an Privatkunden werden im Bestimmungsland besteuert, wir melden zentral über das One-Stop-Shop-Verfahren.

App-Stores & Plattformen

Apple, Google und andere Marktplätze treten oft selbst in die Leistungskette ein. Wir bilden Provisionen und Abrechnungen korrekt in der Buchführung ab.

Forschungszulage & Förderung

Geld für das, was Sie ohnehin entwickeln

Wer Software entwickelt, forscht oft, ohne es Förderung zu nennen. Die steuerliche Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz honoriert genau das: Sie bezuschusst förderfähige Entwicklungsvorhaben prozentual, vor allem über die Personalkosten der beteiligten Entwicklerinnen und Entwickler sowie Auftragsforschung, und kann auch für bereits laufende oder rückliegende Vorhaben beantragt werden.

Das Verfahren läuft zweistufig: Zuerst bescheinigt die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), dass Ihr Vorhaben dem Grunde nach förderfähig ist, danach setzen wir die Zulage über das Finanzamt fest. Sie wird auf die Steuerschuld angerechnet und ausgezahlt, soweit sie diese übersteigt, was gerade in investitionsstarken Phasen ohne Gewinn wertvoll ist. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihre Projekte in Frage kommen, und begleiten beide Stufen des Antrags.

Zweistufiges Verfahren

BSFZ-Bescheinigung für das Vorhaben, danach Festsetzung beim Finanzamt. Wir begleiten beide Schritte.

Förderfähige Aufwendungen

Im Kern zählen die Personalkosten der Entwicklung sowie Auftragsforschung, sauber dokumentiert und dem Vorhaben zugeordnet.

Wirkt auch ohne Gewinn

Die Zulage wird auf die Steuer angerechnet und darüber hinaus erstattet, interessant gerade für wachsende Unternehmen in der Investitionsphase.

IT-Freelancer & Kleinunternehmen

Volle Konzentration auf den Code

Ob Entwicklung, Consulting oder Administration: Sie verkaufen Ihre Zeit und Expertise, nicht Ihre Abende für die Buchhaltung. Wir begleiten Sie von der Gründung an: bei der Frage, ob Ihre Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich einzuordnen ist (mit Folgen für die Gewerbesteuer), bei der Wahl der passenden Rechtsform und bei der Entscheidung, ob die Kleinunternehmerregelung für den Start sinnvoll ist.

Im laufenden Betrieb halten wir den Aufwand klein: digitale Belegprozesse, Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanz je nach Konstellation, und bei internationalen Auftraggebern die korrekte umsatzsteuerliche Abwicklung. So bleibt Ihre Selbstständigkeit das, was sie sein soll: Ihr Geschäft, nicht Ihre Verwaltung.

Freiberuflich oder gewerblich?

Die Einordnung ist in der IT oft strittig und entscheidet über die Gewerbesteuer. Wir prüfen Ihre Tätigkeit und begründen die Einordnung sauber.

Gründung mit Plan

Rechtsform, Kleinunternehmerregelung, steuerliche Anmeldung: Wir stellen die Weichen so, dass sie zu Ihren Wachstumsplänen passen.

Internationale Auftraggeber

Rechnungen in die EU und ins Drittland korrekt gestellt: Reverse Charge, USt-ID und Meldepflichten inklusive.

Digitale Geschäftsmodelle

Wir sprechen Ihre Sprache

Digitale Geschäftsmodelle stellen die Steuerberatung vor eigene Fragen: Wo wird eine SaaS-Leistung erbracht, wie werden internationale Lizenzeinnahmen behandelt, welche Förderungen stehen offen? Wir arbeiten selbst digital und verstehen die Prozesse und Herausforderungen von IT-Unternehmen aus erster Hand.

„Wer digital arbeitet, sollte auch digital beraten werden." Goyer Pfingsten Steuerberater Partnerschaft
Beratungstermin anfragen
Illustration: Steuerberatung für IT und Software bei Goyer Pfingsten

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Von der laufenden Buchhaltung bis zur strategischen Steuerplanung: ein Überblick über unser gesamtes Leistungsspektrum für Unternehmen und Selbstständige.

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